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Auf Entwicklungswünsche zu verzichten, ist gerade unter den Vorzeichen des demographischen Wandels eine schwierige Gratwanderung. Die gemeinsame Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg hat dafür eine Lösung gefunden: Grundidee des Rendsburger Modells ist es, ein akzeptanzfähiges regionales Flächenmanagement zu entwickeln und die dadurch entstehenden Vor- und Nachteile durch einen monetären Ausgleich abzugelten. Dafür zahlen alle beteiligten Gemeinden Beiträge in einen regionalen Fonds entsprechend ihres im jeweiligen Berechnungszeitraum erzielten Einwohnerzuwachses. Mit dem so gespeisten „Struktur“-Fonds werden gemeinsame Leitprojekte für die Regionalentwicklung finanziert. Auch diese sind Teil des initiierten Interessenausgleichs.
Bundesland |
Schleswig-Holstein |
Bevölkerung (31.12.2008) |
271.393 |
Entwicklung 2001-2008 (in %) |
0,1 |
Entwicklung 2006-2025 (in %) |
-1,0 |
Räumliche Einordnung |
Verstädterte Räume - Verdichtete Kreis |
Die insgesamt 13 Kommunen bilden den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg. Die beiden Städte, besonders aber die Stadt Rendsburg, leiden unter einem seit vielen Jahren anhaltenden Suburbanisierungsprozess. So wird die Bevölkerung in Rendsburg bis 2020 um beinahe 9 Prozent zurückgehen. Das Umland verzeichnet im Gegenzug Zugewinne in annähernd gleicher Höhe; so bleibt die Bevölkerung nach den vorliegenden Prognosen bis 2015 ihrer Zahl nach fast unverändert auf einem Niveau von rund 72.000 Einwohnern. Vor diesem Hintergrund galt es den insbesondere über die Flächenentwicklung ausgetragenen Konkurrenzen zwischen Städten und Umlandgemeinden entgegen zu wirken. Nach einem gescheiterten Versuch 1998 wurde im Jahr 2003 eine gemeinsame Gebietsentwicklungsplanung in Angriff genommen.
Gemeinsame, aufeinander abgestimmte Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Rendsburg auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen. Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden ein 2004 geschlossener Kooperationsvertrag und eine diesen Vertrag ergänzende Vereinbarung über einen „fairen und gerechten Interessenausgleich“, der im August 2006 von den beteiligten Kommunen unterzeichnet wurde. Keines der für die regionale Entwicklung bedeutsamen Themenfelder ist von der Kooperation ausgeschlossen. Aktuell konzentriert sich die Zusammenarbeit auf die Themen „Flächenentwicklung“, „Verkehr“, „Einzelhandel“, „Verwaltungsfusion der Städte Büdelsdorf und Rendsburg“, „Verwaltungszusammenarbeit“, „Regionalmarketing“ und „abgestimmte Entwicklung der sozialen, technischen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen“. Als Einzelprojekte sind die Entwicklung zweier interkommunaler Gewerbegebiete und der Rückzug der Bundeswehr aus der Stadt Rendsburg hervorzuheben. Im Zuge des anstehenden Konversionsprozesses sind rund 80 ha innenstadtnahe Liegenschaften der Bundeswehr neuen Nutzungen zuzuführen.
Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen unter den Grundsätzen „Gleichberechtigung“ und „Konsens“. Der Kooperationsvertrag sieht vor, dass jede Kommune ungeachtet ihrer Größe in den Kooperationsgremien jeweils eine Stimme hat. Alle Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden. Die Kooperation wurde bewusst thematisch „breit angelegt“, um themenübergreifende Verhandlungen über einen Ausgleich der Interessen zu ermöglichen. Der Ansatz bietet den Vorteil, den Ausgleich der Interessen zeitgleich herstellen zu können. Als zusätzliches Element des Ausgleichs soll, so sieht es die im August 2006 unterzeichnete Vereinbarung über einen Interessenausgleich vor, ein Strukturfonds eingerichtet werden. Der Strukturfonds wird vor allem aus Beiträgen der miteinander kooperierenden Kommunen gespeist. Die Entscheidung darüber, wie und wofür die in dem Fonds angesammelten Mittel in sog. „Leitprojekten“ eingesetzt werden sollen, ist Bestandteil des Interessenausgleichs. Dabei sichert/gewährleistet ein (sehr allgemein formulierter) Zielkatalog den Grundkonsens zwischen den Beteiligten.
Gremienaufbau - Beteiligung der politischen Gremien von Anfang an. Die Vertreter aus den politischen Gremien bilden die „Regionalkonferenz“, die als oberstes Entscheidungsgremium (Aufgaben: Strategie, Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds) zugleich die Kooperation nach außen hin repräsentiert. Die Entscheidungen der Regionalkonferenz werden in den beteiligten Kommunen vorbereitet; die Kommunalvertreter nehmen in der Regionalkonferenz ein imperatives Mandat wahr. Die Regionalkonferenz tagt im Regelfall zweimal jährlich.
- Die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister bilden den Ausschuss der Bürgermeister und damit das Lenkungsgremium der Kooperation.
- Der sog. „Arbeitsausschuss“ wird aus den verwaltungsleitenden Beamten/Fachleitern gebildet. Die personelle Zusammensetzung dieses Ausschusses ist konstant. Im Bedarfsfall wird das Gremium durch Spezialisten ergänzt.
Verträge Planwerk Flächenentwicklungsplan als - neben dem Interessenausgleich - zweites „Kernstück“ der Kooperation. Der Entwicklungsplan enthält alle Entwicklungsflächen, d.h. planungsrechtlich gesicherte und ungesicherte Flächen der Region. Gewerbliche und wohnwirtschaftlich nutzbare Flächen sind drei Entwicklungskategorien zugeteilt (Entwicklung 2006 bis 2010, 2010 bis 2020, ab 2020). Die Zuteilung orientiert sich an den prognostizierten Bedarfen. Die Zuteilung ist verbindlich. Die Planung dient zugleich als Grundlage landesplanerischer Stellungnahmen. 2006: Einrichtung des Strukturfonds. Der Fonds wird aus 2 Beiträgen gespeist: alle Kommunen zahlen als Beitrag 1 aktuell 1% der Umlagegrundlage nach FAG in den Fonds ein. Zusätzlich wird als Beitrag 2 eine flächenbezogene Umlage erhoben. Diese beträgt € 2.500,-- für jede auf einer sog. „Entwicklungsfläche“ errichtete Wohneinheit Von dieser Umlage sind die beiden Städte befreit. Das Beitragsaufkommen aus dem Beitrag 1 liegt gegenwärtig bei jährlich rd. € 600 tsd.; die Höhe des Aufkommen aus dem Beitrag 2 ist noch nicht absehbar.
Projektbezogene Zusammenarbeit Die projektbezogene Zusammenarbeit ist eines der zentralen Bestandteile der Kooperation. Sie ist einerseits Teil des Interessenausgleichs (Nutzenzuweisung) und anderseits trägt sie dazu bei, die Kooperation zu festigen und die Gesamtentwicklung der Region entsprechend der gemeinsam entwickelten Ziele zu fördern. Aktuell werden acht anerkannte Leitprojekte in den Handlungsfeldern „Verkehr“, „Kooperation“, „Siedlungsentwicklung“, „Infrastruktur“ und „Wirtschaftsförderung/Regionalmarketing“ gefördert. Für das Jahr 2008 liegen zwanzig neue Projektvorschläge vor. Das Themenspektrum reicht von „interkommunalen Gewerbegebieten“, der „Gestaltung von Konversionsprozessen“ „gemeinsamer Sportstättenplanung“ bis hin zu einer Beleuchtungsinstallation der „Rendsburger Eisenbahnhochbrücke.“
Vertreter der Selbstverwaltungsgremien der beteiligten Kommunen Bürgermeister Verwaltungsmitarbeiter gesellschaftlich relevante Gruppen/Interessenvertretungen (IHK, DGB, Unternehmensverbände, Wirtschaftsfördereinrichtungen) als kooptierte, stimmrechtslose Mitglieder der Regionalkonferenz Institut Raum & Energie: Konzept und Moderation
Läuft seit 2004 und ist damit bereits Bestandteil des „Alltagsgeschäftes“ in den Kommunen und Verwaltungen geworden. Mit Einrichtung des 2006 beschlossenen Strukturfonds hat sich die Zusammenarbeit noch einmal deutlich intensiviert.Anfang 2009 sollen die flächenbezogenen Aufgaben der Kooperation (Entwicklungsplan, Abstimmung, Erschließung, Vermarktung) in eine Entwicklungsagentur überführt werden. Detailfragen zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Agentur werden z.Zt. im Rahmen des laufenden Verwaltungsfusionsgutachtens für die beiden Städte näher untersucht.
siehe "Meilensteine" Bürgermeister Pierre Gilgenast Geschäftsführende Gemeinde Fockbek Rendsburger Str. 42 24787 Fockbek Telefon: 04331 6677-0 Email
Jürgen Wittekind Institut Raum & Energie Erlenweg 3 22880 Wedel Telefon: 04103 16041 Email Website der Gebietsentwicklungsplanung unter » www.buedelsdorf.de in der Rubrik „Wirtschaft und Planung“
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